Faire Konditionen
können Arbeitnehmer ihre Rentenlücke im Alter schließen (...) Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung."


Experten sind sich einig: Die staatliche Rente wird im Alter kaum ausreichen. Daher ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ein wichtiger Pfeiler zum Schließen ihrer Rentenlücke.
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Unterstützung bei der Umsetzung
Justus unterstützt Sie bei der Verwaltung ihrer bAV und hilft ihrem Arbeitgeber bei der unkomplizierten Umsetzung.
Eine gute bAV lohnt sich doppelt, mit JUSTUS

Ein illustratives Rechenbeispiel zeigt die Vorteilhaftigkeit der bAV. Eva-Maria ist 32 Jahre alt. Sie arbeitet als kaufmännische Angestellte und möchte für ihre Altersvorsorge sparen.
- Eva-Maria verfügt über ein monatliches Bruttoeinkommen von 4.200 Euro.
- Sie ist unverheiratet und hat keine Kinder (Steuerklasse I).
- Eva-Maria möchte jeden Monat 250 Euro ansparen.
- Ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit 25% an dem bAV-Sparplan.
- Bei einer erwarteten jährlichen Rendite von 7% wird sie beim Renteneintritt ein Vermögen von über 400.000 Euro angespart haben
Eva-Maria muss lediglich auf 105 Euro netto Gehalt im Monat verzichten, um dieses Ziel zu erreichen. Fast 150 Euro kommen durch steuerliche Vergünstigungen und die (gesetzlichen) Zuschüsse des Arbeitgebers.
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Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt
„Zufrieden..."
Versicherung zu finden. Danke nochmal!!
Petra Djokic, Kassel
„Würde ich empfehlen"
Andreas Potzhöfer, München

Top Fragen zur bAV-Versicherung
Es gibt verschiedene Arten der bAV Versicherung. Bei der Direktzusage schließt der Arbeitnehmer einen bAV Vertrag ab und alles andere wird durch den Arbeitgeber abgewickelt. Im Rentenalter erhalten Sie dann die Rentenleistung.
Das tarifliche Rentenniveau beträgt heute bereits unter 50% des letzten Gehalts. Es ist daher ratsam sich ein weiteres Standbein der Absicherung aufzubauen. Die bAV ist ein guter Weg sich vor Altersarmut zu schützen.
Zunächst sparen Arbeitnehmer Steuern und Soizialabgaben durch die Umwandlung des Bruttolohns. Darüberhinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls einzuzahlen. Oft gibt es weitere freiwillige Zuschüsse des Arbeitgebers.
Ja, es gibt hierzu eine gesetztliche Verpflichtung.
Ja, eine Anpassung ist im Laufe der Versicherung möglich. Beiträge können auch für eine bestimme Zeit komplett pausiert werden.
Die Versicherung wird entweder ruhend gestellt oder einfach mitgenommen zum neuen Arbeitgeber. Beides ist unproblematisch möglich.
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